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  • §6.1.1 Allgemeine Regeln
  • §6.1.1.1 Allgemeine Verhaltensregeln
  • §6.1.2 Police Department (PD) und Sheriff’s Department (LSSD)
  • Einsätze und Operationen
  • Verfolgung und Interaktion
  • Durchsuchungen
  • Durchsuchung von Fahrzeugen
  • Durchsuchungen des Fahrzeugs
  • Einsatz von Staatsmitteln
  • Terrorstatus und Gebietskontrolle
  • §6.1.3 Los Santos Medical Department (LSMD)
  • Pflichten des LSMD
  • Sicherheit und Ausrüstung
  • §6.1.4 Department of Justice (DOJ)
  • Ausrüstung und Schutz
  • Zusammenarbeit mit dem PD
  • §6.1.5 Strafen und Konsequenzen
  • Verstöße gegen das Regelwerk
  • Meldepflicht
  • §6.1.6 Schlussbestimmungen
  • Änderungen und Ergänzungen
  1. Regeln
  2. Regelwerk

§6.1 Staatsfraktionen

Dieses Regelwerk gilt für das Police Department (PD), das Los Santos Medical Department (LSMD), das Los Santos Sheriff’s Department (LSSD) und das Department of Justice (DOJ). Es regelt deren Verhalten, Befugnisse und Pflichten im Rahmen des Roleplays.


§6.1.1 Allgemeine Regeln

§6.1.1.1 Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Das Leben ist das höchste Gut und stets zu schützen. Mitglieder von Staatsfraktionen müssen jede unnötige Gefährdung ihrer eigenen oder anderer Personen vermeiden.

  2. Korruption innerhalb von Staatsfraktionen (PD, LSMD, LSSD, DOJ) ist verboten. Verstöße werden mit einem administrativen Bann geahndet.

  3. Alle Mitglieder von Staatsfraktionen müssen sich an die festgelegten RP-Regeln halten und ein realistisches Verhalten an den Tag legen.

  4. Paycheck-Farming ist strengstens verboten. Gehalt darf nur dann bezogen werden, wenn der Spieler aktiv im Dienst war und Aufgaben innerhalb der Fraktion wahrgenommen hat.


§6.1.2 Police Department (PD) und Sheriff’s Department (LSSD)

Einsätze und Operationen

  1. Das LSPD muss nach jeder größeren Operation gegen eine illegale Fraktion einen Einsatzbericht vorweisen können.

  2. Pro Wende darf maximal einmal Routen gestürmt werden.

  3. Einzelne Polizeibeamte dürfen nicht alleine in Gebiete oder Konvois von Fraktionen eindringen. Einsätze in gefährlichen Gebieten erfordern immer die Unterstützung von Kollegen.

Verfolgung und Interaktion

  1. Verfolgungen von Fraktionskolonnen dürfen nur bei vorheriger RP-Interaktion oder einem nachvollziehbaren RP-Hintergrund erfolgen.

  2. Willkürliche oder grundlose Verfolgungen sind untersagt.

Durchsuchungen

  1. Allgemeine Voraussetzungen: Eine Durchsuchung darf nur mit einem gerechtfertigten Grund durchgeführt werden.

  2. Gründe für eine Durchsuchung:

    • Das Tragen einer Maskierung ohne deren Abnahme.

    • Das offene Tragen einer Waffe.

    • Das sichtbare Mitführen einer Waffe im Holster.

    • Das betreten einer illegalen Route

  3. Einschränkungen: Eine Durchsuchung allein aufgrund von Akteneinträgen ist nicht gestattet.

Durchsuchung von Fahrzeugen

  1. Grundlage: Eine Durchsuchung eines Fahrzeugs erfordert denselben gerechtfertigten Grund wie eine Personendurchsuchung.

  2. Kofferraum: Das Durchsuchen des Kofferraums unterliegt denselben Bedingungen wie die Durchsuchung der Person.

Durchsuchungen des Fahrzeugs

  1. Eine Durchsuchung darf nur mit einem gerechtfertigten Grund durchgeführt werden.

Einsatz von Staatsmitteln

  1. Das PD und LSSD dürfen maximal zwei Helikopter gleichzeitig im Einsatz haben.

  2. Fahrzeuge und andere Ressourcen sind verantwortungsvoll einzusetzen und nicht zu verschwenden.

Terrorstatus und Gebietskontrolle

  1. Der Status einer terroristischen Vereinigung darf einer Fraktion nur nach Genehmigung durch die Fraktionsverwaltung zugewiesen werden. Der Antrag ist über das Ticketsystem zu stellen.


§6.1.3 Los Santos Medical Department (LSMD)

Pflichten des LSMD

  1. Mitarbeiter des LSMD sind verpflichtet, medizinische Hilfe ohne Vorurteile oder Diskriminierung zu leisten.

  2. Das LSMD darf keine Patienten oder verletzten Personen bevorzugt behandeln.

Sicherheit und Ausrüstung

  1. Mitarbeiter des LSMD dürfen keine Waffen tragen, es sei denn, sie sind speziell für den Eigenschutz genehmigt.

  2. Bei Gefahrensituationen ist das PD zu kontaktieren.


§6.1.4 Department of Justice (DOJ)

Ausrüstung und Schutz

  1. DOJ-Mitarbeiter dürfen im Dienst keine Waffen tragen.

  2. Ein Taser darf mit entsprechender Genehmigung für den Eigenschutz geführt werden.

  3. Bei zusätzlichen Gefahren ist das PD hinzuzuziehen.

Zusammenarbeit mit dem PD

  1. Bei Verhaftungen ist das DOJ einzubinden, sofern ein Mitarbeiter verfügbar ist.

  2. Das DOJ stellt Staatsanwälte und Pflichtverteidiger für rechtliche Verfahren bereit.


§6.1.5 Strafen und Konsequenzen

Verstöße gegen das Regelwerk

  1. Verstöße gegen die Regeln der Staatsfraktionen können mit Disziplinarmaßnahmen innerhalb der Fraktion geahndet werden.

  2. Schwere Regelverstöße, wie Korruption oder Paycheck-Farming, werden mit administrativen Maßnahmen bis hin zu einem Bann bestraft.

Meldepflicht

  1. Alle Mitglieder der Staatsfraktionen sind dazu verpflichtet, Regelverstöße von Kollegen an die Fraktionsleitung oder die Serveradministration zu melden.


§6.1.6 Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen

  1. Dieses Regelwerk kann von der Serveradministration jederzeit ergänzt oder geändert werden.

  2. Es liegt in der Verantwortung jedes Fraktionsmitglieds, sich über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

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Last updated 5 months ago

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