§6 Fraktionen
6.1 Allgemeine Fraktionsregeln
Mitgliederzahl:
Offizielle Fraktionen dürfen maximal 30 Mitglieder haben (mindestens 10), agieren jedoch mit höchstens 20 Mitgliedern gleichzeitig.
Offizielle Fraktionen haben Anspruch auf ein Fraktionsanwesen (MLO). Zur Beantragung bitte ein Ticket im Discord öffnen.
Staatsfraktionen dürfen mit bis zu 40 Mitgliedern agieren.
PD-Regeln:
Das PD darf pro Wende eine Razzia auf Routen durchführen.
Einmal wöchentlich darf das PD ein Anwesen stürmen, wobei ein RP-Hintergrund erforderlich ist.
Fraktionsgründung:
Konzepte für Staats- oder legale Fraktionen müssen vor der Gründung von der Fraktionsleitung genehmigt werden.
Fraktionsaustritt:
Nach Verlassen einer Fraktion gilt eine 5-tägige Fraktionssperre, es sei denn, der Spieler war länger als 2 Wochen in der Fraktion.
Konflikte:
Meinungsverschiedenheiten zwischen Fraktionen werden ohne Drittparteien ausgespielt. Bei gezielter Beschießung darf zur Selbstverteidigung eingegriffen werden.
Aktivitäten während Schießereien:
Fraktionen dürfen sich laufenden Schießereien nicht nähern. Andere Fraktionen müssen sich entfernen, es sei denn, sie werden direkt angegriffen.
Bündnisse:
Bündnisse müssen nach der RP-Situation im Support gemeldet werden. Es ist nicht gestattet, mehrere illegale Fraktionen gleichzeitig zu bespielen.
Bündnisse sind gestattet, es darf aber nicht aktiv zusammen agiert werden.
Beispiel für ein Bündnis: Die Vagos haben ein Bündnis mit der Lost MC. Sollte den Lost MC von einer anderen Fraktion – z. B. den Ballas – der Krieg erklärt werden, können die Vagos ebenfalls den Ballas den Krieg erklären, um ihre Bündnispartner zu unterstützen. Allerdings müssen die Kämpfe unabhängig voneinander ausgetragen werden, das bedeutet, die Vagos und Lost MC kämpfen getrennt und nicht gemeinsam.
Fraktionsbekleidung und Farben:
Nutzung einer Fraktionsweste
Jede Fraktion darf ausschließlich eine einheitliche Fraktionsweste verwenden.
Um eine neue Weste zu erhalten, ist ein Ticket zu eröffnen und die Weste mit unserem Kleidungsentwickler abzusprechen. Alternativ kann eine bestehende Weste aus dem Kleidungsladen genutzt werden (Fraktionsweste).
Das vollständige Outfit, einschließlich der Weste, ist bei der Fraktionsverwaltung vorzustellen und freizugeben.
Farbanpassung
Die Farbwahl der Fraktionskleidung muss mit der Autofarbe der Fraktion abgestimmt sein, um ein stimmiges Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Farbkonflikte zwischen Fraktionen
Sollte es zu einem Konflikt kommen, bei dem zwei Fraktionen dieselbe Farbe nutzen möchten, ist dies im RP (In-Character) zu klären.
Falls keine Einigung erzielt wird, wird die Situation administrativ gelöst. In diesem Fall behält sich das Team vor, eine Entscheidung über die Farbvergabe zu treffen.
Verantwortung:
Die Fraktionsleitung ist für ihre Mitglieder verantwortlich. Das „Faken“ anderer Fraktionen wird bestraft.
Routenbeanspruchung:
Fraktionen können Routen beanspruchen und ohne Schusscall verteidigen. Dazu muss ein Ticket im Discord durch den Fraktionsleiter eröffnet werden.
Fraktionsanwesen benötigen bei Verteidigungen keinen Call.
6.2 Fraktionsfahrzeuge
Nutzung:
Illegale Fraktionen dürfen ausschließlich Fahrzeuge nutzen die mit Ihre Fraktionsfarbe lackiert sind.
Offizielle Fraktionen erhalten ab 10 Mitgliedern ein Fraktionsfahrzeug.
Es darf mit maximal 3 Motorräde (Bikes) agiert werden. Diese können z.b fürs Spotten oer Backstappen benutzt werden.
Sonderregelung bei Calls:
In einem privaten Fahrzeug (z. B. BMW M3 in Fraktionsfarben) darf in einer Call-Situation zur Selbstverteidigung gehandelt werden.
Unterstützung durch weitere Fraktionsmitglieder darf nur mit Fraktionsfahrzeugen erfolgen.
6.3 Nutzung von Fraktionsfahrzeugen, Helikopter und Motorrädern
Fraktionsfahrzeuge:
Illegale Fraktionen dürfen mit ihren Fraktionsfahrzeugen agieren Diese müssen die Farbe der Fraktion tragen.
Offizielle Fraktionen erhalten ab 10 Mitgliedern ein Fraktionsfahrzeug, das für Fraktionsaktivitäten genutzt werden kann.
Fraktionshelikopter:
Jede Fraktion darf maximal einen Helikopter einsetzen. Dieser muss in der festgelegten Fraktionsfarbe lackiert sein.
Staatsfraktionen (z. B. Polizei) dürfen maximal zwei Helikopter gleichzeitig nutzen.
Motorräder (Bikes):
Fraktionen dürfen maximal mit drei Motorrädern agieren.
Diese Motorräder können beispielsweise für Spotting oder Backstabbing verwendet werden.
6.4 Routenbeanspruchung und -verteidigung
Fraktionen:
Fraktionen dürfen Routen beanspruchen, verteidigen und angreifen.
Zivilisten ist es untersagt, Routen zu beanspruchen oder zu stürmen.
6.5 Banden
Definition:
Banden sind inoffizielle Fraktionen mit maximal 5 Mitgliedern, die gemeinsam agieren dürfen.
Territorium:
Banden dürfen keinen Anspruch auf Routen oder Territorien erheben.
6.6 Blood In/Out | Pay Out
Blood In:
Eintritt in eine Fraktion, besiegelt durch Blut (z. B. Schuss in die Schulter).
Blood Out:
Verlassen einer Fraktion durch Blood Out oder Pay Out. Beim Blood Out vergisst der Spieler alles über seine Zeit in der Fraktion.
Pay Out:
Abgabe einer realistischen Summe an Geld oder Materialien (keine Fahrzeuge).
Flucht:
Flucht vor Blood Out erlaubt eine Verfolgung durch die „betrogene Partei“ für bis zu 7 Tage.
6.7 Korruption
Verbot:
Korruption in LSMD, LSPD, LSSD oder DOJ ist verboten und wird mit einem administrativen Bann bestraft.
6.8 Fraktionsauflösung
Administrative Auflösung:
Fraktionen können bei Regelverstößen oder Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl administrativ aufgelöst werden.
Hinrichtungen:
Hinrichtungen müssen durch den Support genehmigt und mit einem RP-Hintergrund begründet werden.
Nach der Hinrichtung entscheidet ein Admin über die Überschreibung von Reichtümern und Gegenständen auf den neuen Charakter.
6.9 Routenbeanspruchung und -verteidigung
Fraktionen:
Fraktionen dürfen Routen beanspruchen, verteidigen und angreifen.
Zivilisten ist es untersagt, Routen zu beanspruchen oder zu stürmen.
6.10 DOJ-Regelungen
Ausrüstung:
DOJ-Mitarbeiter dürfen im Dienst keine Waffen tragen, jedoch einen Taser mit Waffengenehmigung für den Eigenschutz.
Für zusätzlichen Schutz ist das PD zu kontaktieren.
Zusammenarbeit mit dem PD:
Bei Verhaftungen muss das DOJ einbezogen werden, wenn ein Mitarbeiter verfügbar ist.
Das DOJ stellt Staatsanwälte und Pflichtverteidiger bereit.
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